Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt, wir sind in der heißen Wahlkampfphase. Eine Möglichkeit die Wählerschaft über Personen und Programme zu informieren sind optisch ansprechende Wahlplakate in unterschiedlichen Größen. Die Plakate sind Eigentum der jeweiligen Partei. Nicht jedem ist bekannt, dass das Beschädigen von Wahlplakaten – egal in welcher Form – eine strafbare Handlung ist. Plakate zerstören ist keine Form einer politischen Meinungsäußerung, sondern eine anonyme Sachbeschädigung und kann auch als politische motivierte Straftat gesehen werden. In der Marienstraße in Schweinheim wurden Mitte Januar 2025 erstmals Wahlplakate der SPD und anderer Parteien beschädigt. Der OV-Vorsitzende Peter Stoll wurde von einer Anwohnerin beim Nachplakatieren angesprochen, dass sie am Vorabend junge Männer beim Abreißen von Plakaten beobachtet habe. Erneut haben Unbekannte in diesen Tagen ein Wahlplakat der SPD in der Würzburger Straße mit den schwarzen Buchstaben „FAKE NEWS“ (siehe Foto) beschmiert. Das aufgesprayte „Fake News“ ist absichtlich irreführend im Hinblick auf die Inhalte der Partei. Der SPD OV wird auf Grund dieser erneuten Sachbeschädigung bei der Kriminalpolizei Aschaffenburg Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung stellen. Wir können diesen Vandalismus nicht hinnehmen, egal bei welcher demokratischen Partei. Dieser Vandalismus darf nicht stillschweigend akzeptiert werden